Bedeutung der Reservisten

Um eine angemessene militärische Verteidigungsvorsorge treffen zu können, müssen über den künftigen Friedensumfang der Bundeswehr von ca. 340.000 Soldaten hinaus einsatzbereite Reservisten zur Verfügung stehen. Das bedeutet in der Praxis, dass zu den aktiven Soldaten etwa im selben Umfang Reservisten für den Verteidigungsfall bereits im Frieden fest eingeplant werden müssen.
Davon sind 10.000 „Einsatzreservisten", die sich zu mindestens 72 Tagen Dienst in drei Jahren verpflichten. In den Krisenreaktionskräften sowie in der Grundorganisation der Streitkräfte müssen Reservisten vorrangig für Spezialverwendungen, beispielsweise als Fachärzte, eingeplant werden. Vor allem aber sind sie für die Einsatzbereitschaft von teil- und nicht-aktiven Truppenteilen der Hauptverteidigungskräfte unerlässlich. Dies wird durch ein eignungsbezogenes Einberufungsverfahren und insbesondere durch ein hohes freiwilliges Engagement der Reservisten erreicht.

Als Folge der etwa 50prozentigen Mobilmachungsabhängigkeit der Hauptverteidigungskräfte werden Reservisten in nahezu allen Verwendungen gebraucht, von der Führung von Einheiten und Verbänden bis hin zur Bedienung von Hauptwaffensystemen.

Auch im Rahmen von Auslandseinsätzen sind gut ausgebildete Reservisten unverzichtbar. Für die Teilnahme an den besonderen Auslandsverwendungen gelten grundsätzlich das Prinzip der Freiwilligkeit und eine Höchstdauer von sieben Monaten. Nähere Informationen sind bei Kreiswehrersatzämtern und Truppenteilen verfügbar. Aber auch außerhalb konkreter Verwendungen sind Reservisten unverzichtbar.
Sie sind nicht zuletzt wichtige Mittler zwischen der Bundeswehr und der übrigen Gesellschaft. Unterstützt wird die Freiwillige Reservistenarbeit durch den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. Dieser arbeitet mit allen Soldaten- und Reservistenverbänden zusammen, sowie mit Reservisten, die keiner entsprechenden Organisation angehören.

Die tiefgreifenden Veränderungen in Deutschland und im internationalen Umfeld finden in der „Konzeption für die Reservisten der Bundeswehr 1994" ihren Niederschlag. Zweck der Konzeption ist es, die Aufgaben der Reservisten unter den geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen zu definieren und den Zusammenhalt der aktiven Truppe mit den Reservisten zu vertiefen; die Inanspruchnahme der Reservisten und die Belastung ihrer zivilen Arbeitgeber begrenzt sich auf das notwendige Maß. Die freiwillige Übernahme zusätzlicher Verpflichtungen durch Reservisten sowie ihr Engagement für den Dienst in den Streitkräften sollen gefördert werden. Hierzu sind seit Sommer 1995 Neuregelungen in Kraft, die insgesamt zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Reserve beitragen.

Dazu zählen:

  •     freiwilliger Wehrdienst für Reservisten zur Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen,
  •     Einplanungsmöglichkeit als „Einsatzreservist" und noch zusätzlich
  •     verbesserte Leistungszuschläge.


 

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Jahreshauptversammlung 09.03.2018

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Jahreshauptversammlung am 09.03.2018 Vöhler Weiher um 19:00 Uhr

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