Häufig gestellte Fragen

 

 

Hier findest Du die Antworten auf interessante Fragen, die immer wieder an den VdRBw e.V. gerichtet werden.

 


 

 

Wie wird man eigentlich Reservist ?

 

 

 

Reservist in unserem Sinne ist jeder ehemalige Soldat der deutschen Bundeswehr. Neuerdings zählen dazu auch ehemalige Angehörige der Nato-Partner sowie ehemalige Angehörige der französischen Fremdenlegion. Frühere Angehörige der Nationalen Volksarmee der DDR können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen den Status eines Reservisten der deutschen Bundeswehr erhalten.

 

 

Was bedeutet "Freiwillige Reservistenarbeit" ?

 

 

 

 

Die allermeisten Reservisten sind nicht mobilmachungseingeplant, d.h. nicht einer sog. "Mob-Einheit" der Bundeswehr zugeteilt. Deshalb wurde die "Freiwillige Reservistenarbeit ins Leben gerufen, um all diesen die Möglichkeit zu geben, trotzdem an militärischen Aus- und Weiterbildungen, Wettkämpfen, Truppenbesuchen und sicherheitspolitischen Seminaren teilzunehmen. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen ist grundsätzlich freiwillig. Jeder betätigt sich im freigewählten Umfang. Aktivitäten mit rein militärischem Charakter werden im Zusammenarbeit mit der Bundeswehr, in der Regel in Bundeswehrliegenschaften durchgeführt. Dazu zählen z.B. die von der aktiven Bundeswehrzeit sicher noch bekannten Wertungsschiessen mit Bundeswehrwaffen zum Erwerb der Schützenschnur, die Teilnahme an Truppenbesuchen und Kurzlehrgängen mit Ausbildungszielen wie z.B. dem "Helfer im Sanitätsdienst". Diese militärischen Veranstaltung werden i.d.R. als "Dvag", also als "Dienstliche Veranstaltung", in Uniform, durchgeführt.

 

 

Woher bekomme ich eine Uniform, um an "dienstlichen Veranstaltungen" teilnehmen zu können ?

 

 

 

 

Du meldest Dich beim für Sie zuständigen "Feldwebel für Reservisten" oder der nächsten Kreisgeschäftsstelle des VdRBw, der Ihren Antrag dann weiterreicht.
In unserem Fall ist dies :

 

Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.
Kreisgruppe Reingau - Hessen - Nassau
Kreisgeschäftsstelle LIMBURG / DIEZ
Kaserne Schloss Oranienstein
D-65582 DIEZ a.d. Lahn
 
 

 

 

Wo treffe ich Reservisten ?

 

 

 

 

In vielen Städten und Gemeinden gibt es "Reservistenkameradschaften", das sind lokale Vereine, die unter dem Dach des VdRBw zusammengeschlossen sind. Dort triffst Du engagierte Reservisten, die Dir gerne einen Überblick über ihre Aktivitäten geben. Auskunft, wo sich die Deinem Wohnort nächstgelegene Reservistenkameradschaft befindet, erhälst Du ebenfalls bei Deiner Kreisgeschäftsstelle.

 

 

Was verbindet die Reservisten ?

 

 

 

 

Alle Soldaten haben während ihrer aktiven Dienstzeit etwas kennen gelernt, das es im zivilen Leben nicht gibt: Es ist die Kameradschaft, dieses "Wir" - Gefühl, das alle verbindet, die jemals eine Uniform getragen und gemeinsam Widrigkeiten aber auch Schönes erlebt haben, wie dies eben aufgrund der außergewöhnlichen Situationen, mit denen man dort konfrontiert wird, nur beim Militär möglich ist.
Auch das Bewusstsein, mit vielen gemeinsam einen durchaus sinnvollen Dienst geleistet zu haben, prägt dieses Gefühl.

 

 

Zu was verpflichtet mich die Mitgliedschaft im VdRBw e.V. ?

 

 

 

 

Die Mitgliedschaft verpflichtet zu nichts. Lediglich jene Reservisten, die zur Teilnahme an DVag von der Bundeswehr mit Uniformen ausgestattet wurden, sollten regelmäßig an solchen, militärischen Veranstaltungen teilnehmen. 

 

 

Was ist eine "Dienstliche Veranstaltung" (DVag) und was gibt es dabei zu beachten ?

 

 

 

 

(Offizielle Definition, herausgegeben vom Bundesministerium der Verteidigung,
Stand: 08. August 2000)
:
Eine DVag ist eine "Dienstliche Veranstaltung", die in einem Erlass geregelt ist. Dienstliche Veranstaltungen sind Vorhaben der Streitkräfte, die insbesondere im Rahmen der verwendungsbezogenen und der verwendungsunabhängigen Freiwilligen Reservistenarbeit der militärischen Aus-, Fort- und Weiterbildung oder "Militärischen Förderung", der "Verteidigungspolitischen Arbeit", der offiziellen Vertretung der Streitkräfte in der Öffentlichkeit oder der Festigung der dienstlichen Kontakte zu den Soldaten der Bundeswehr, der verbündeten sowie befreundeten Streitkräfte im Rahmen von "Information und Betreuung" dienen.

 

 

 

Durch seinen MobTruppenteil oder sein zuständiges VBK, in Ausnahmefällen auch durch das Streitkräfteamt, wird der Reservist zu einer solchen Veranstaltung "zugezogen" (im Gegensatz zur Einberufung). Mit seinem Einverständnis (!) erhält er mit der "Zuziehung" den Status Soldat und zwar für den Zeitraum vom Eintreffen am Ort der Veranstaltung bis zum Ende der Veranstaltung. Er hat wie in der Wehrübung alle Rechte und Pflichten – mit einer Ausnahme: Er erhält keinen Wehrsold, keine Unterhaltssicherung und hat keinen Anspruch auf Schutz nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz. Damit bleiben neben den Pflichten des Soldaten aber immerhin die Erstattung der Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt, kostenfreie Verpflegung und Unterkunft, soweit es die Art der Veranstaltung erfordert und ggf. unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

 

 

 

Die Dauer einer DVag beträgt in der Regel bis zu drei Tagen, in Ausnahmefällen kann sie auch bis zu 5 Tagen dauern. Die Anmeldung zu einer DVag erfolgt in der Regel für die verwendungsbezogene Freiwillige Reservistenarbeit beim S1 Deines MobTruppenteils und für die verwendungsunabhängige Freiwillige Reservistenarbeit bei Deinem VBK oder dem zuständigen Feldwebel für Reservisten (FwRes). Im letzteren Falle kannst Du Deinen Antrag (formlos) auch bei der örtlichen Geschäftsstelle des VdRBw abgeben. Der zuständige OrgLeiter bearbeitet Deinen Antrag weiter.

 

 

Bin ich Reservist?

 

 

 

 

Reservist ist jeder Wehrpflichtige, der in der Bundeswehr gedient hat (und sei es nur ein Tag) und für den keine dauernde Wehrdienstausnahme vorliegt.

 

 

Was ist ein Einplanungsgespräch?

 

 

 

 

Die Kreiswehrersatzämter führen mit allen zur Entlassung heranstehenden Soldaten (Msch, Uffz, Offz) gegen Ende der aktiven Dienstzeit beim Entlassungstruppenteil ein Einplanungsgespräch. Hier wirst Du über Deine Rechte und Pflichten nach Deiner aktiven Dienstzeit (als Reservist) informiert und an der Entscheidung über Deine künftige Mobilmachungsverwendung (Beorderung) beteiligt. An diesen Gesprächen musst Du teilnehmen.

 

 

Wie lange bin ich wehrpflichtig?

 

 

 

 

Die Wehrpflicht endet für Mannschaften und Ungediente in dem Jahr, in dem das 45. Lebensjahr, für Unteroffiziere und Offiziere in dem Jahr, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird. Wer dieses Alter überschritten hat, ist dann "ehemaliger" Reservist und kann sich mindestens bis 60. bzw. 65 Jahre weiterhin engagieren.

 

 

Kann ich als Reservist in die Bundeswehr wieder eingestellt werden?

 

 

Grundsätzlich besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Angehörige der Reserve in die Bundeswehr wieder einzustellen. Interessenten sollten sich - nach vorheriger Terminabsprache - für eine weitergehende Beratung mit dem Wehrdienstberatungsfeldwebel (WDBerFw) in Verbindung setzen.
Der WDBerFw steht für eine bedarfs- und verwendungsgerechte Beratung zur Verfügung, hält Bewerbungsbogen bereit und hilft bei der Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen. Der WDBerFw hat seinen "Dienstsitz" beim Kreiswehrersatzamt. Die Anschrift des WDBerFw findest Du im Telefonbuch unter Bundeswehr/Kreiswehrersatzamt.
Du kannst Dich auch an das für Dich zuständige Zentrum für Nachwuchsgewinnung (ZNwG) wenden. Die Anschrift für das zuständige ZNwG kann hier erfragt oder dem Internet unter
http://www.bundeswehr.de/

 

über die Suchfunktion ermittelt werden.

 

 

Was ist eine Beorderung?

 

 

 

 

Als Reservist kannst Du bereits im Frieden für den Verteidigungsfall eingeplant und einberufen werden. Hierüber erhältst Du einen Einberufungsbescheid Deines Kreiswehrsatzamtes mit dem Aufdruck "Alarmreserve". Das bedeutet für Dich, dass Du nach Verkündung oder Eintritt des Verteidigungsfalles ohne weitere Aufforderung Dich bei dem im Einberufungsbescheid genannten Truppenteil melden musst. Liegt Dir ein solcher Bescheid vor, bist Du beordert.

 

 

Kann ich nach meinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst beordert werden?

 

 

 

 

Du kannst eine Beorderung noch während der aktiven Dienstzeit beim Einplanungsgespräch (s.o.) beantragen. Bist Du bereits ausgeschieden, nicht beordert und an einer Beorderung interessiert, dann wende Dich entweder an Deinen Entlassungstruppenteil (z.B. S1-Offz) oder einen anderen Truppenteil bzw. an Dein zuständiges Kreiswehrersatzamt und stelle dort den Antrag auf eine Mob-Beorderung. Unteroffiziere können sich auch an ihre Stammdienststelle, Offiziere an das Personalamt in Köln, Soldaten des Sanitätsdienstes an das Sanitätsamt der Bundeswehr wenden.

 

 

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Beorderung?

 

 

 

 

Voraussetzungen sind u.a.:

 

 

 

 

 

- Das Bestehen der Wehrpflicht (Mannschaften sind bis zum 45. Unteroffiziere und Offiziere bis zum 60. Lebensjahr wehrpflichtig). Bei freiwilliger Meldung können diese Altersgrenzen überschritten werden).

 

 

 

 

- Das Bestehen der Wehrdienstfähigkeit, d.h. die volle und uneingeschränkte Verwendungsfähigkeit.

 

 

 

- Verfügbare Beorderungsdienstposten, d.h. Bedarf.

 

 

Welche Beorderungsverhältnisse gibt es?

 

 

 

 

Beordert werden kannst Du in

 

 

 

- die Alarmreserve,

 

 

 

- die Einsatzreserve,

 

 

 

- die Beorderungsreserve.

 

 

 

Diese aufgeführten Beorderungsverhältnisse sind eine Voraussetzung für die Beförderung.

 

 

 

Wie lange werde ich beordert?

 

 

 

 


Richtwerte für die Beorderungsdauer

 

 

Als Richtwerte/Beorderungsdauer wurden folgende Zeiten festgelegt.
Dienstgrade Beorderungsdauer in Jahren Grenzwerte für Inanspruchnahme zu Pflichtwehrübungen
(Richtwerte)
 
Mannschaften 4 Jahre 24 Tage
Unteroffiziere 7 Jahre 45 Tage
Offiziere 10 Jahre 84 Tage
 

 

Die Richtwerte beziehen sich auf die Beorderungsdauer von Reservisten in der jeweiligen Laufbahngruppe. Sie gelten als Anhalt und können je nach Aufkommen an geeigneten Reservisten und Bedarf der Streitkräfte unter- bzw. überschritten werden. Für die Inanspruchnahme zu WÜb gelten Grenzwerte, bis zu denen Reservisten zu WÜb herangezogen werden dürfen. Nach Überschreiten dieser Grenzwerte sind WÜb nur mit Zustimmung der Reservisten möglich.
Die Grenzwerte gelten nicht für WÜb, die aufgrund einer veränderten sicherheits-politischen Lage Vorkehrungen zur Krisenbewältigung erforderlich machen.
Das Erreichen der Grenzwerte führt nicht automatisch zur Aufhebung einer bestehenden Beorderung. Eine Verlängerung der Beorderungsdauer und die damit verbundene Erweiterung der Wehrübungen sind bei freiwilliger Meldung möglich.

 

Was sind Wehrübungen?

 

 

 

 

Wehrübungen (WÜb) dienen der Aus-, Fort- und Weiterbildung der beorderten Reservisten. Es werden folgende Arten von WÜb unterschieden:

 

 

 

- Truppenwehrübungen - dienen teil- und nichtaktiven Truppenteilen zur Vorbereitung oder Herstellen der Einsatzbereitschaft

 

 

 

- Einzelwehrübungen - dienen der Aus- und Weiterbildung im Rahmen der
  Mob-Verwendung oder im Rahmen der freiwilligen
Reservistenarbeit

 

 

 

- Pflichtwehrübungen - sind Bestandteil der Beorderung

 

 

 

- Kurzwehrübungen - sind WÜb mit einer Dauer von bis zu drei Tagen

 

 

Kann ich beliebig lange Wehrübungen leisten?

 

 

 

 

Für die Planung der Wehrübungstätigkeit wird durch das BMVg jährlich eine Prioritätenfolge mit bestimmten Auflagen festgelegt.
Grundsatz: möglichst viele Reservisten in kürzeren WÜb aus- und weiterbilden.
Dabei wird in der Regel - auch bei freiwilliger Meldung - eine WÜb-Leistung von 4 Wochen pro Jahr als ausreichend erachtet. Einen besonderen Stellenwert hat die Sicherstellung der besonderen Auslandsverwendung (einschl. Vorbereitung im Inland).

 

 

Kann ich als Reservist an einem Auslandseinsatz teilnehmen?

 

 

 

 

Die Bundeswehr hat unverändert einen Bedarf an besonders geeigneten Reservisten für die Auslandseinsätze der Bundeswehr. Hierzu zählen vor allem solche Reservisten, die über besondere Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, die nicht oder nicht in ausreichender Zahl in der Bundeswehr vorhanden sind. Für besondere Auslands-verwendungen kommen beorderte oder nicht beorderte Reservisten in Betracht, die sich für diesen Einsatz freiwillig melden oder mit ihrem Einverständnis von TrT/DSt vorgeschlagen werden. In der Regel dauern VN-Einsätze bis zu sechs Monate. Da zudem eine Vorbereitung auf den Einsatz erforderlich ist, sieht das Wehrpflichtgesetz für besondere Auslandsverwendungen eine Dauer von sieben Monaten vor. In Einzel-fällen - z.B. bei Spezialverwendungen - können auch kürzere Verwendungszeiten in Betracht kommen. Dies richtig sich u.a. nach Ihrem vorhandenen Ausbildungsstand und der jeweiligen Bedarfslage.

 

 

 

 

 

 

 

Für die gesamte Dauer der besonderen Auslandsverwendung besteht gesetzlicher Arbeitsplatzschutz. Die Kreiswehrersatzämter sind beauftragt, auf die Zustimmung der Arbeitgeber hinzuwirken. Das heißt, für die Teilnehmer ist das Einverständnis des Arbeitgebers erforderlich,

 

 

 

 

 

 

 

- wenn die Teilnahme an einer besonderen Auslandsverwendung drei Monate überschreiten soll,

 

 

 

- wenn die Unterrichtung des Arbeitgebers den Zeitraum von zwei Monaten bis zum vorgesehnen Dienstantritt unterschreitet.

 

 

 

 

 

 

 

In der Praxis bedeutet dies: ohne Zustimmung des Arbeitgebers erfolgt keine Einberufung zu einem Auslandseinsatz. Wenn Du an einem Einsatz interessiert bist, so richte ein entsprechendes Gesuch an:

 

Heeresführungskommando
- Koordinierungsstelle Personal Auslandseinsätze -
Postfach 6960
56064 Koblenz

 

Kann ich nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst befördert werden?

 

 

 

 

Neben der persönlichen Eignung, Befähigung und entsprechenden Leistung, dem Bedarf der Streitkräfte für eine funktions-, dienstgrad- und altersgerechte Stellenbesetzung für den V-Fall ist die Beorderung eine unverzichtbare Voraussetzung. Ohne Beorderung keine Beförderung! Weitere Voraussetzungen:

 

 

 

 

- Ein entsprechender höherwertiger Dienstposten muss verfügbar sein.

 

 

 

- Ableistung von Mindestzeiten im Rahmen von Wehrübungen.

 

 

 

- Wehrübungstage müssen zur Verfügung stehen.

 

 

 

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Beförderung!

 

 

Wehrübungen - Reservist und Arbeitgeber?

 

 

 

 

Die Beorderungsdauer und die Inanspruchnahme zu WÜb wurden verringert. Durch Schutzfristen (12 Monate) und langfristige Ankündigungen von WÜb werden die Belastungen für den einzelnen Reservisten und seinen Arbeitgeber transparenter und besser planbar.  In der Regel übt jeder Offizier und Unteroffizier in zwei Jahren etwa 12 Tage; Mannschaften werden im Regelfall nur einmal zu einer 6 Tage dauernden WÜb einberufen.

 

 

 

Dein Arbeitgeber muss möglichst frühzeitig von der geplanten WÜb erfahren.
In bestimmten Fällen muss er sogar zustimmen. Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, beim KWEA Einspruch gegen die beabsichtigte WÜb zu erheben.
Die Broschüre "Informationen für Arbeitgeber" gibt hierüber weitere Auskünfte.

 

 

 

Lediglich Einsatzreservisten verpflichten sich zu einer WÜb-Leistung von mindestens 72 WÜb-Tagen im Zeitraum von 3 Jahren, die aber auf die Grenzwerte angerechnet werden. Während einer WÜb darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht kündigen. Bei einer freiwilligen zusätzlichen WÜb außerhalb der Wehrpflicht gilt dies nur, soweit diese WÜb allein oder zusammen mit anderen freiwilligen zusätzlichen WÜb im Kalenderjahr nicht länger als 6 Wochen dauert.

 

 

 

Bei besonderen Auslandsverwendungen von bis zu sieben Monaten wirkt das KWEA auf die Zustimmung des Arbeitgebers oder der Dienstbehörde hin. Namentliche Anforderungen für Einzelwehrübungen sind spätestens 4 Monate vor WÜb-Beginn vorzulegen. Bei weniger als 2 Monaten ist das Einverständnis des Arbeitgebers erforderlich. Bei Einverständnis des Reservisten und des Arbeitgebers kann die Anforderungsfrist bis zu einer Minimalfrist von 4 Wochen verkürzt werden. Zur Sicherung des Lebensbedarfs erhältst  und Deine Familienangehörige auf Antrag bestimmte Leistungen; Art und Umfang der Leistungen sind im Unterhaltssicherungs-gesetz (USG) geregelt.

 

 

Was ist eine "Dienstliche Veranstaltung" (DVag?)

 

 

 

 

Dienstliche Veranstaltungen sind Vorhaben der Streitkräfte, die insbesondere der Durchführung von Vorhaben im Rahmen der verwendungsbezogenen und der verwendungsunabhängigen "Freiwilligen Reservistenarbeit" dienen. Grundsätzlich kann jeder Reservist zu einer DVag zugezogen werden.
DVag ist somit eine Wehrdienstart, bei dem Reservisten aufgrund freiwilliger Verpflich- tung Wehrdienst leisten. Es steht in der freien Entscheidung des Reservisten, ob er den Wehrdienst (DVag) antritt. Dienstliche Nachteile infolge einer Nichtteilnahme oder wegen eines verspäteten Dienstantritts dürfen nicht entstehen. Die Teilnahme an DVag kann unter bestimmten Voraussetzungen in Teilen (Msch bis zu 3 Tagen; Offz/Uffz bis zu 6 Tagen) auf die Beförderung zum nächsthöheren Dienstgrad angerechnet werden; Antrag erforderlich.
Die verwendungsbezogene FrwResArbeit dient der militärischen Ausbildung und Inübunghaltung beorderter Reservisten des eigenen Truppenteils und des zugeordneten Aufwuchstruppenteils. Sie richtet sich auch an nichtbeorderte Reservisten, um diese für die Besetzung freier Dienstposten zu gewinnen.
Die verwendungsunabhängige FrwResArb hat zum Ziel, dem Reservisten allgemeine militärische Kenntnisse zu vermitteln und sie als Mittler zwischen Bundeswehr und Gesellschaft zu gewinnen und zu betreuen.
Sie beinhaltet die Militärische Förderung und die Verteidigungspolitische Arbeit und richtet sich an beorderte und nichtbeorderte Reservisten.

 

 

Was ist eine Schutzfrist?

 

 

 

 

Die Schutzfrist (12 Monate) ist der Zeitraum nach Beendigung des aktiven Wehrdienstes und zwischen zwei Wehrübungen, in dem Reservisten nicht zu Pflichtwehrübungen herangezogen werden.

 

 

Wann erhalte ich einen Leistungszuschlag?

 

 

 

 

Beorderten Reservisten, die sich den besonderen Anforderungen des Wehrdienstes stellen, wird nach der Ableistung einer bestimmten Anzahl von Wehrübungstagen als Anerkennung für ihre Leistungen ein Leistungszuschlag gewährt. Der Leistungs-zuschlag wird ab dem 25. Wehrübungstag gezahlt; Mannschaften erhalten den Leistungszuschlag bereits ab dem 13. Wehrübungstag. Reservisten der Einsatz-reserve erhalten bei freiwilliger Erklärung, innerhalb von 3 Jahren mindestens 72 Wehrübungstage zu leisten, einen besonderen Leistungszuschlag:

 

 

 

 

 

Mannschaften: ab dem 13. bis 24. Wehrübungstag 50 DM je Werktag, 75 DM je Sa/So/Feiertag

 

 

 

 

 

 

In allen Laufbahngruppen: vom 25. bis 48. Wehrübungstag täglich 100 DM, ab dem 49. Wehrübungstag täglich 150 DM, höchstens jedoch insgesamt 2 500 DM für jedes Jahr des Verpflichtungszeitraumes

 

 

 

 

Wird die Verpflichtung über 3 Jahre hinaus verlängert, erhöht sich dieser Betrag um 2 500 DM für jedes Jahr der Verlängerung. Neben dem Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) nach § 8 Wehrsoldgesetz wird der Leistungszuschlag nur gewährt, soweit er den Betrag des erhöhten Wehrsoldes übersteigt.

 

 

Wer kann den (neuen) Ausweis für Reservisten beantragen?

 

 

 

 

Der alte "Truppenausweis für Reservisten" hat mit Wirkung zum 31.03.2000 seine Gültigkeit verloren und wurde durch den Ausweis für Reservisten ersetzt. Der Reservist kann den Ausweis bei seinem Mob-Truppenteil beantragen (wenn er beordert ist) oder (wenn er nicht beordert ist) bei dem VBK, in dem er seinen Wohnsitz hat. Der Ausweis kann ausgestellt werden, wenn der Reservist:

 

 

- als Führungs- und Funktionspersonal beordert ist und auch außerhalb von WÜb
  einen engen Kontakt zu seinem Mob-Truppenteil pflegt
,

 

 

- als in der Freiwilligen Reservistenarbeit im Rahmen einer Beorderung oder im
  Rahmen einer der ausstellenden Dienststellen bekannten Reservistenvereinigung
  als engagiert bekannt ist,

 

 

 

- Mandatsträger oder Mitarbeiter im VdRBw oder im Bw-Verband ist,

 

 

 

- ehemaliger Berufssoldat ist.

 

 

 

Der Ausweis ist für 2 Jahre gültig, kann auf Antrag jeweils um 2 Jahre verlängert werden, längstens jedoch bis zum 60. Lebensjahr (für ehemalige Berufssoldaten bis zum 65. Lebensjahr) und berechtigt in Verbindung mit dem Personalausweis/ Reisepass zum Betreten von Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr.

 

 

Wie kann ich Unteroffizier der Reserve werden?

 

 

 

 

Wenn Du der Laufbahn der Mannschaften angehörst und Wehrdienst (WÜb) leistest oder geleistet hast (Reservist bist),

 

 

 

 

- einen Gefreitendienstgrad hast,

 

 

 

- die Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bestanden
  hast oder das Zeugnis über den erfolgreichen -besuch einer Realschule bzw. einen 
  als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und

- das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hast,

 

 

 

kannst Du bei Bedarf - Eignung und entsprechende dienstliche Leistungen vorausgesetzt - auf Antrag als Unteroffizieranwärter übernommen werden.
Weitere Einzelheiten können einem Merkblatt entnommen werden.

 

 

Wie kann ich Offizier der Reserve des Truppendienstes außerhalb des Wehrdienstes werden?

 

 

 

 

Eine Zulassung als Anwärter für die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppen-dienstes (ROA) ist bei Bedarf und Eignung und entsprechenden dienstlichen Leistungen und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Bildungsvoraussetzungen, Nachweis über körperliche Eignung, Dienstgrad Unter-offizier) allgemein bis zum 30. Lebensjahr - bei besonderem Bedarf in einzelnen Truppengattungen und bei besonderer Qualifikation ggf. bis zum 35. Lebensjahr - möglich. Bei der Marine besteht bis auf weiteres kein Bedarf. Eine Entscheidung über die Zulassung zur "ROA-Laufbahn" kann nur im Einzelfall aufgrund aller vorliegenden Erkenntnisse, d.h. erst nach Vorliegen einer schriftlichen Bewerbung, durch das zuständige Personalamt der Bundeswehr getroffen werden. Weitere Einzelheiten können einem anzufordernden Merkblatt entnommen werden.

 

 

Kann ich auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst meine Uniform tragen?

 

 

 

 

Auf Antrag kann ausgeschiedenen Soldaten der Bundeswehr (Reservisten) genehmigt werden,

 

 

 

 

- bei besonderen Anlässen

 

 

 

- unter bestimmten Voraussetzungen und

 

 

 

- mit besonderer Kennzeichnung

 

 

 

 

auch außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses die Uniform seiner Teilstreitkraft zu tragen. Besondere Anlässe können sein:

 

 

 

 

 

 

- festliche Ereignisse der Familie wie Hochzeit, Taufe oder Anlässe ähnlicher
  Bedeutung
,

 

 

 

 

- Beerdigung von Angehörigen und Kameraden,

 

 

 

- festliche Veranstaltungen und öffentliche Gedenkfeiern des Bundes, der Länder und
  Gemeinden und anderer Körperschaften  des "Öffentlichen Rechts",

- andere repräsentative Veranstaltungen oder im Interesse der Bundeswehr
  besonders förderungswürdige Veranstaltungen.

 

 

 

Über den Antrag entscheidet in der Regel der für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständige Kommandeur im Verteidigungsbezirk.

 

 

Förderer und DVag

 

 

 

 

" Wie weit dürfen Fördermitglieder als Gäste an Dienstlichen Veranstaltungen teilnehmen ? ", haben wir folgende Information:
Grundsätzlich zunächst immer im Rahmen der Möglichkeiten, die der übrigen Öffentlichkeit gegenüber auch erlaubt sind, so z.B. im Rahmen von Gästeschießen.

 

 

Einweisung an Handwaffen:  ja
Ausbildung an Handwaffen:  nein
Schulschießen:     ja
Schießen auf Mannscheiben: ja
Gefechtschießen des Einzelschützen: nein
Gruppengefechtschießen im Angriff/ in der Verteidigung: nein
Ausbildung an Handgranaten, Kampfmittel, Sprengmittel:  nein
Taktikausbildung im Rahmen der Sprengmittel: nein
Taktikausbildung mit CUA - Lernprogramm:  ja
Taktikausbildung im Rahmen HTW:  nein
Ausbildung über Themen, die VS-NfD eingestuft sind:  nein

 

 

 

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